Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer betrugen im Jahr 2015 11,2 Milliarden Euro – das ist ein neuer Rekordwert. Das Bundesfinanzministerium meldet einen Anstieg von 20,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
BFW kritisiert Steuererhöhungen
Seit 2006 wird die Steuer, die bei jedem Immobilienkauf oder -neubau anfällt, durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie bereits 26-mal erhöht. Die Steuererhöhungen haben dazu geführt, dass sich das Steueraufkommen in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt hat. 2010 waren es noch 5,3 Milliarden Euro. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisiert diese Vorgehensweise: „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen [...]“.
Steuersätze in den Bundesländern
Einzig Bayern und Sachsen halten am ursprünglichen Satz von 3,5 Prozent fest. Im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und in Thüringen (ab 2017) ist der Spitzensatz von 6,5 Prozent fällig. Die übrigen Bundesländer bewegen sich dazwischen.