Nicht alles darf in der Hausordnung vermerkt werden. Welche Dinge nicht in die Hausordnung dürfen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
Das darf nicht in die Hausordnung
Möchten Sie Ihren Mietern mit der Hausordnung einige Pflichten zuweisen, z. B. Schneeräumen, die Flurwoche oder das Kehren im Herbst, so muss sie zwingend ein Anhang des Mietvertrages sein oder darin erwähnt werden. Wenn Sie das versäumen oder lediglich einen Aushang im Hausflur haben, dürfen Sie Ihrem Mieter darin keinerlei Arbeiten auferlegen. In diesem Fall dürfen lediglich z. B. Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume (z. B. Wasch- oder Fahrradkeller) oder Ruhezeiten vermerkt werden.