2016 ändert sich einiges beim Kauf, Bau und der Finanzierung von Immobilien. Erfahren Sie hier, worauf Sie nun achten müssen.
Änderungen bei Immobilienkrediten
Bis zum Frühjahr 2016 muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten umsetzen. Banken müssen dann die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen und sind verpflichtet, sie besser über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Kreditnehmer könnten – nach dem aktuellen Stand – Hypotheken nur noch ein Jahr und 14 Tage widerrufen (vorher: unbegrenzt). Die endgültige Gesetzesverabschiedung steht jedoch weiterhin aus.
Bauvertragsrecht: ausstehende Reform
Auch die Reform des Bauvertragsrechts steht noch aus. Ein Gesetzesentwurf liegt zwar vor, ist aber strittig. Geplant sind unter anderem Änderungen an:
KfW-Effizienzhaus – neue Förderungsstandards
Mit steigenden Anforderungen des EnEV verändern sich auch die Förderungsstandards des KfW-Effizienzhauses. Ab dem 1. April 2016 wird das KfW-Effizienzhaus 70 nicht mehr gefördert, dafür gilt das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Standard. Auf die förderfähige Darlehenssumme wird hier ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent gewährt. Bauherren sollten sich im Vorfeld über die Fördermöglichkeiten informieren.